WasApp://86 13361952589 Die Kommission stellt fest, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission stellt fest, dass die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Entwicklung der Produktion von Baumaschinen. http://www.road-constructionmachines.co