Die Kommission stellt fest, dass die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Willkommen bei unserem Offiziellen. Webseite: http://www.road-constructionmachines.com